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   BFH, 27.06.1974 - V R 129/73   

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https://dejure.org/1974,1481
BFH, 27.06.1974 - V R 129/73 (https://dejure.org/1974,1481)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1974 - V R 129/73 (https://dejure.org/1974,1481)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1974 - V R 129/73 (https://dejure.org/1974,1481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Garne - Zettelbäume - Kettbäume - Halbfabrikat - Weberei - Webereivorgang - Entlastung des Vorratsvermögens - Vergütungssatz für Gewebe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 28

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 79
  • DB 1974, 1800
  • BStBl II 1974, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.04.1960 - V 231/54 S

    Nichtigkeit einer Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft mangels einer gültigen

    Auszug aus BFH, 27.06.1974 - V R 129/73
    Der Senat hatte bereits im Urteil vom 7. April 1960 V 231/54 S (BFHE 71, 244, BStBl III 1960, 339) ausgeführt, daß zwingend notwendige Arbeitsvorgänge einer Weberei nicht erst auf dem Webstuhl, sondern schon bei der Weiterverarbeitung des Garns im Webereivorwerk beginnen und in diesen Bereich insbesondere das Spulen, Scheren, Zetteln und Schlichten fällt.

    Der Senat ist im Anschluß an das Urteil V 231/54 S der Auffassung, daß das Aufbringen von Garnen auf Zettelund Kettbäumen organisch und technisch bedingt einen Vorgang der Weberei darstellt.

  • BFH, 18.03.1971 - V R 35/69

    Gewebe aller Art - Gewirke

    Auszug aus BFH, 27.06.1974 - V R 129/73
    Garne auf Zettel- und Kettbäumen können zwar zolltariflich nicht als fertiges Gewebe angesehen werden, da es sich bei diesem um ein textiles Flächengebilde aus zwei sich rechtwinklig kreuzenden Gruppen (Kette und Schuß) von Garnen oder gleichwertigen Elementen handelt (vgl. Abschn. XI Abs. 12 ErlDZT 1968 sowie Urteil des BFH vom 18. März 1971 V R 35/69, BFHE 102, 150, BStBl II 1971, 503).
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